Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte
Das DZNE erforscht die Ursachen und Mechanismen von neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson und ALS, die mit Demenz, Bewegungsstörungen und anderen schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Gesundheit einhergehen. Ziel dieser Forschung ist die Entwicklung von Möglichkeiten und Verfahren zur Prävention, Diagnostik, Therapie und Versorgung dieser Krankheitsbilder.
Gegründet wurde das DZNE im Jahr 2009 als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft und gleichzeitig erstes der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG). An seinen zehn über die gesamte Bundesrepublik verteilten Standorten verfolgen rund 1.200 Expertinnen und Experten gemeinsam eine interdisziplinäre wissenschaftliche Strategie. Diese umfasst fünf miteinander vernetzte Forschungsbereiche: Grundlagenforschung, Klinische Forschung, Versorgungsforschung, Populationsforschung sowie Systemmedizin. Das DZNE widmet sich damit dem gesamten Spektrum von der Untersuchung molekularer Krankheitsprozesse im Labor bis hin zu Studien am Menschen.
Im Rahmen dieses „translationalen" Ansatzes kooperiert das DZNE mit Universitäten, Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen und forschenden Unternehmen – in Deutschland und weltweit.
Das DZNE ist sich seiner Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt bewusst und arbeitet als Forschungszentrum kontinuierlich daran, dieser Verantwortung bestmöglich nachzukommen.
Das DZNE bekennt sich zu den internationalen Prinzipien hinsichtlich des Schutzes von Menschenrechten und Umwelt, die in § 2 Abs. 2 und 3 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG), welches die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten regelt, verankert sind.
Verantwortlichkeiten
Der Vorstand des DZNE ist verantwortlich für die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten. Die Überwachung des Risikomanagements obliegt dem oder der Menschenrechtsbeauftragten des DZNE. Die Risikoanalysen werden durchgeführt von den Fachabteilungen des DZNE in enger Zusammenarbeit mit dem oder der Menschenrechtsbeauftragten, welcher oder welche auch für die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen zuständig ist.
Hinweise und Beschwerdeverfahren
Das DZNE hat ein Beschwerdeverfahren über eine externe Kontaktstelle etabliert. Gemäß §§ 8 und 9 des LkSG hat das DZNE sein Hinweisgebersystem um die Vorgaben des LkSG erweitert, so dass interne und externe Personen das DZNE auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können.
Mitarbeitende wie auch Dritte können darüber Hinweise zu Verstößen, sowohl im eigenen Geschäftsbereich des DZNE wie auch bei unmittelbaren Lieferanten melden.
Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist in der „Prozessbeschreibung/ Richtlinie zur Bearbeitung eingehender Beschwerden; Verfahrensordnung im Sinne des § 8 LkSG“ genauer beschrieben.
Risikoanalyse
Das DZNE führt nach der gesetzlichen Pflicht gemäß § 5 Abs. 4 LkSG einmal im Jahr sowie anlassbezogen eine Risikoanalyse im Sinne des LkSG durch, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern zu ermitteln.
Maßnahmen
Stellt das DZNE fest, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht in seinem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreift es gemäß § 7 Abs. 1 LkSG unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.
Das DZNE entwickelt gemäß § 6 Abs. 3 und 4 LkSG kontinuierlich angemessene Präventionsmaßnahmen, um die Einhaltung des LkSG umzusetzen, so dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Vorfeld minimiert bzw. vermieden werden können.
Überwachung
Der oder die Menschenrechtsbeauftragte des DZNE überwacht das Risikomanagement. Die Erstellung der Risikoanalysen sowie die Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden von den Fachabteilungen des DZNE in enger Zusammenarbeit mit dem oder der Menschenrechtsbeauftragten verantwortet.
Für die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der menschrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten trägt der Vorstand die Verantwortung.
Dokumentations- und Berichtspflichten
Das DZNE berichtet jährlich, erstmals für das Geschäftsjahr 2024, öffentlich auf www.dzne.de sowie gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über seine Sorgfaltsaktivitäten in der Lieferkette, einschließlich der Offenlegung der Ergebnisse der Risikobewertung in der Lieferkette und einer Beschreibung der Maßnahmen zur Minderung der identifizierten Risiken sowie einer Bewertung ihrer Wirksamkeit.
Gemäß LkSG nimmt das DZNE regelmäßig sowie anlassbezogen Überprüfungen und erforderliche Aktualisierungen der Grundsatzerklärung und der zugehörigen Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung menschrechtlicher und umweltbezogener Risiken vor.
Kontakt
Sabine Lange
Menschenrechtsbeauftragte DZNE