Gremien

Mitgliederversammlung

Die DZNE-Mitgliedversammlung besteht aus dem Bund als Vorsitzendem und den Ländern, in denen die DZNE-Standorte ihren Sitz haben. Die Mitgliederversammlung beaufsichtigt die Aktivitäten des DZNE und berichtet an die Bundesregierung und Landesregierungen. Sie bestimmt die grundlegenden Strukturen des DZNE: Erstens trägt sie die Verantwortung für alle beschlussfähigen Änderungen der DZNE-Satzung; zweitens ist ihre Zustimmung bei langfristigen strategischen Planungen (und beim Planungsfokus) erforderlich. Darüber hinaus entscheidet die Mitgliederversammlung über alle Angelegenheiten der Mitgliedschaften wie die An- oder Ausgliederung von Partnerinstituten und die Berufung und Absetzung des Vorstandes und der Senatsmitglieder. Es obliegt der Mitgliederversammlung, jegliche zentrale Transaktion freizugeben. Die Mitgliederversammlung trifft sich zweimal im Jahr.

Mitglieder der Mitgliedsversammlung

 

Senat

Der Senat des DZNE besteht aus bis zu neun ausgewiesenen Experten aus dem Bereich der Hochschulen, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft, die vom DZNE unabhängig und nicht unmittelbar oder mittelbar begünstigt sind. Sie sollen die Bereiche Grundlagenforschung, Klinik, Pharma- und Versorgungsforschung abdecken. Die Mitglieder des Senats werden für jeweils vier Jahre von der Mitgliederversammlung bestellt. 
Der Senat trifft sich mindestens zweimal jährlich und gibt dem Vorstand Empfehlungen zu allen wesentlichen wissenschaftlichen und programmatischen Angelegenheiten des DZNE.

Mitglieder des Senats

 

Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand des DZNE setzt sich aus den Sprechern der einzelnen Standorte und dem Vorstand zusammen. Er plant die Strategie des DZNE.

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