MTA und CDA
Für den Austausch von Material und Informationen sollten alle beteiligten Einrichtungen ihre Rechte und Pflichten klären und festlegen. Hierfür ist der Abschluss von Material Transfer Agreements (MTA) und Confidential Disclosure Agreements (CDA) unerlässlich. Von der Prüfung über die Verhandlung bis hin zur Unterschrift hilft das Technologie Transfer Office beim Abschluss dieser Verträge. Mehr Informationen zu den beiden Themen finden Sie in den entsprechenden Unterpunkten.
Material Transfer Agreement (MTA)
Material Transfer Agreement (MTA)
Ein Material Transfer Agreement (MTA) ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der den Austausch von Material oder Daten zu Forschungszwecken regelt.
Da Material in beide Richtungen ausgetauscht wird, werden MTAs sowohl für eingehendes als auch für ausgehendes Material abgeschlossen. Dies verschafft nicht nur einen Überblick über eingehende und ausgehende Materialien, sondern definiert vor allem die Rechte und Pflichten in Bezug auf deren Nutzung.
MTAs müssen vom Vorstand oder von berechtigtem Personal des Technology Transfer Office (TTO) unterzeichnet werden. DZNE-Forschende, die Material zur Verfügung stellen/empfangen, unterzeichnen das MTA nur „zur Kenntnisnahme“.
Im folgenden Video erfahren Sie mehr über MTAs und deren Abwicklung am DZNE.
MTAs für eingehendes Material
Wenn Sie als DZNE-Wissenschaftler/in Material von einer Einrichtung beziehen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- MTA als Word-Dokument von der bereitstellenden Einrichtung erhalten.
- MTA und Track Sheet für eingehendes Material ausfüllen und beide Dokumente an TTO unter techtransfer(at)dzne.de senden.
- TTO übernimmt die rechtliche Prüfung und, falls erforderlich, die Verhandlung der
- Sobald das MTA fertiggestellt ist, koordiniert TTO den Unterschriftsprozess.
- Das vollständig unterzeichnete MTA in Unterlagen aufbewahren und das Material gemäß den Verpflichtungen aus dem Vertrag nutzen.
- Der Versand des Materials wird zwischen dem/der bereitstellenden und empfangenden Wissenschaftler/in koordiniert.
- MTA regelmäßig auf Gültigkeit prüfen.
MTAs für ausgehendes Material
Fragt eine dritte Partei DZNE-Material an, muss ein DZNE-MTA abgeschlossen werden.
Wenn Sie als DZNE-Wissenschaftler/in Material an eine Einrichtung weitergeben möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Track Sheet für ausgehendes Material mit allen relevanten Informationen zu Veröffentlichung, Eigentum von Modifikationen und Rechten Dritter ausfüllen und an TTO unter techtransfer(at)dzne.de senden.
- TTO fordert eine Projektbeschreibung (Forschungszweck) von dem/der empfangenden Wissenschaftler/in an und sendet diese zur Bestätigung an Sie.
- Nach Bestätigung des Forschungsumfangs sendet TTO den MTA-Entwurf an die empfangende Einrichtung (Ansprechpartner für Vertragsfragen im Track Sheet angegeben).
- Sobald das MTA finalisiert ist, muss die empfangende Einrichtung dieses zuerst unterzeichnen.
- Nach Erhalt einer PDF-Kopie des vollständig unterzeichneten MTA von TTO versendet der/die DZNE-Wissenschaftler/in das Material an den/die empfangenden Wissenschaftler/in.
MTAs für humanes Material und Daten
Als öffentliche Forschungseinrichtung ist das DZNE an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden, wonach genetische Daten als personenbezogene Daten einem besonderen Schutz unterliegen. Für weitere Informationen zum MTA-Prozess für humanes Material und Daten wenden Sie sich bitte an die TTO unter techtransfer(at)dzne.de oder besuchen Sie das Intranet. DZNE-Biomaterialien, die innerhalb der Klinischen Forschungsplattform generiert werden, können Sie hier anfragen (Link?).
MTAs für Addgene-Material
Addgene ist eine gemeinnützige Plasmid-Bank, in der Forschende einfach und schnell Plasmide erhalten oder hinterlegen können. Das DZNE hat einen Rahmenvertrag mit Addgene abgeschlossen, um den Prozess zur Beschaffung von Plasmiden so effizient wie möglich zu gestalten. Für mehr Informationen wenden Sie sich an TTO unter techtransfer(at)dzne.de oder besuchen Sie das Intranet..
Confidential Disclosure Agreement (CDA)
Was ist eine Geheimhaltungsvereinbarung und wofür brauche ich sie?
Eine Geheimhaltungsvereinbarung (GHV), auch als CDA (confidential disclosure agreement) oder NDA (non disclosure agreement) ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Partnern. Diese wird immer dann benötigt, wenn unveröffentlichte, innovative Forschungsergebnisse oder spezielles Know-How mit Personen/Wissenschaftlern außerhalb des DZNE oder mit Firmen besprochen werden sollen. Es soll verhindern, dass vertraulichen Informationen in die Öffentlichkeit gelangen.
Die GHV enthält eine Kurzbeschreibung der vertraulichen Informationen sowie des Zwecks des geplanten Informationsaustauschs. Sie regelt u. a. die Nutzung vertraulicher Informationen, deren Vervielfältigung und Löschung sowie Haftungsfragen. Es wird zudem die Zeitspanne festgelegt für die die GHV gültig ist und für die Informationen geheimzuhalten sind.
Der Abschluss einer GHV ist besonders wichtig für Forschungsergebnisse die zum Patent angemeldet werden sollen, da der Austausch solcher Informationen mit Anderen, ohne vorherigem Abschluss einer GHV, einer Veröffentlichung gleichkommt. Einmal veröffentlichte Ergebnisse, können nicht mehr zum Patent angemeldet werden.
Wie kann ich eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließen?
Grundsätzlich gibt es zwei Typen von GHVs. Die einseitige oder unilaterale GHV wird immer dann abgeschlossen, wenn nur einer der Vertragspartner vertrauliche Informationen austauschen möchte. Für alle übrigen Fälle wird eine beidseitige oder bilaterale GHV verwendet. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass man sich bevor weitere Schritte unternommen werden darüber klar wird und dies auch ggf. mit der Gegenseite bespricht, welcher Typ von GHV für den Austausch benötigt wird.
Ist klar, ob ein einseitiger oder beidseitiger Informationsaustausch stattfinden soll, muss folgendermaßen vorgegangen werden:
- Mindestens eine Woche vor dem geplanten Austausch die passende GHV Vorlage runtergeladen / beim TTO anfragen.
- Für akademische Partner
- Einseitig (d/e)
- Gegenseitig (d/e)
- Für nicht-akademische Partner
- Einseitig (d/e)
- Gegenseitig (d/e)
- Für akademische Partner
- In der Vorlage die Formularfelder zu Art der vertraulichen Informationen und dem Zweck des Informationsaustausches ausfüllen. Notfalls TTO mit einbinden.
- Vorausgefüllte GHV an den Partner schicken und ihn bitten, notwendige Angaben zu ergänzen und die GHV zu unterschreiben.
- Die vom Partner vervollständigte und unterschriebene GHV, selber unterschreiben und per Post an das TTO zur Unterschrift weiterleiten.
Bitte beachten: GHVs müssen immer vom Vorstand oder einer bevollmächtigten Person aus dem TTO unterschrieben werden damit sie gültig sind.
Sollte der Vertragspartner die Bedingungen der GHV nicht akzeptieren können, bitte Kontaktdaten eines Ansprechpartners an das TTO weiterleiten. Das TTO übernimmt dann die Verhandlung der GHV.
- Nach Erhalt einer PDF Kopie der vollständig unterzeichneten GHV, kann der Informationsaustausch stattfinden.
- Im Falle von beidseitigen GHVs, wird für den Fall, dass weitere Personen die vertraulichen Informationen ebenfalls erhalten sollen, vom TTO eine Vertraulichkeitsverpflichtung (CO, confidentiality obligation) verschickt. Diese muss von allen Personen die Zugriff auf die vertraulichen Informationen haben, unterschrieben werden.
Ich habe von einer externen Partei eine GHV erhalten – wie gehe ich damit um?
Senden Sie die GHV bitte mit Informationen zu einem Ansprechpartner beim Partner sowie des Zeitpunkts und Zwecks des geplanten Informationsaustausches mindestens eine Woche vorher an das TTO.
Das TTO wird den Abschluss und eventuell notwendige Verhandlungen der GHV koordinieren.
Nach Erhalt einer PDF Kopie der vollständig unterzeichneten GHV, kann der Informationsaustausch stattfinden.
Im Falle von beidseitigen GHVs, wird für den Fall, dass weitere Personen die vertraulichen Informationen ebenfalls erhalten sollen, vom TTO eine Vertraulichkeitsverpflichtung (CO, confidentiality obligation) verschickt. Diese muss von allen Personen die Zugriff auf die vertraulichen Informationen haben, unterschrieben werden.