MTA und CDA

Für den Austausch von Material und Informationen sollten alle beteiligten Einrichtungen ihre Rechte und Pflichten klären und festlegen. Hierfür ist der Abschluss von Material Transfer Agreements (MTA) und Confidential Disclosure Agreements (CDA) unerlässlich. Von der Prüfung über die Verhandlung bis hin zur Unterschrift hilft das Technologie Transfer Office beim Abschluss dieser Verträge. Mehr Informationen zu den beiden Themen finden Sie in den entsprechenden Unterpunkten.

Material Transfer Agreement (MTA)

Material Transfer Agreement (MTA)

Ein Material Transfer Agreement (MTA) ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der den Austausch von Material oder Daten zu Forschungszwecken regelt.

Da Material in beide Richtungen ausgetauscht wird, werden MTAs sowohl für eingehendes als auch für ausgehendes Material abgeschlossen. Dies verschafft nicht nur einen Überblick über eingehende und ausgehende Materialien, sondern definiert vor allem die Rechte und Pflichten in Bezug auf deren Nutzung.

MTAs müssen vom Vorstand oder von berechtigtem Personal des Technology Transfer Office (TTO) unterzeichnet werden. DZNE-Forschende, die Material zur Verfügung stellen/empfangen, unterzeichnen das MTA nur „zur Kenntnisnahme“.

Im folgenden Video erfahren Sie mehr über MTAs und deren Abwicklung am DZNE.

MTAs für eingehendes Material

Wenn Sie als DZNE-Wissenschaftler/in Material von einer Einrichtung beziehen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • MTA als editierbares Word-Dokument von der bereitstellenden Einrichtung erhalten.
  • "Track Sheet für eingehendes Material" (vom Intranet herunterzuladen oder bei TTO anzufordern) ausfüllen und beide Dokumente, MTA und Track Sheet, an cda-mta(at)dzne.de senden.
  • Die TTO übernimmt die rechtliche Prüfung und, falls erforderlich, die Verhandlung der Inhalte des MTAs.
  • Sobald das MTA fertiggestellt ist, koordiniert TTO zusammen mit der bereitstellenden Einrichtung den Unterschriftsprozess.
  • Nach vollständiger Unterzeichnung kann der Versand des Materials zwischen der bereitstellenden und der empfangenden Wissenschaftlerin bzw. dem Wissenschaftler koordiniert werden.
  • Das vollständig unterzeichnete MTA sollte in den Unterlagen archiviert und das Material gemäß den vertraglichen Verpflichtungen verwendet werden. Zudem ist das MTA regelmäßig auf seine Gültigkeit zu überprüfen.

MTAs für ausgehendes Material

Fragt eine dritte Partei DZNE-Material an, muss ein DZNE-MTA abgeschlossen werden. Wenn Sie als DZNE-Wissenschaftler/in Material an eine Einrichtung weitergeben möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • "Track Sheet für ausgehendes Material" (vom Intranet herunterzuladen oder bei TTO anzufordern) mit allen relevanten Informationen zu Veröffentlichung, Eigentum von Modifikationen und Rechten Dritter ausfüllen und an TTO unter cda-mta(at)dzne.de senden.
  • TTO sendet den MTA-Entwurf an die empfangende Einrichtung (Ansprechpartner für Vertragsfragen im Track Sheet angegeben). Falls erforderlich, übernimmt TTO die Verhandlung von Änderungen, die von dem Vertragspartner gewünscht werden könnten.
  • Sobald das MTA fertiggestellt ist, koordiniert TTO den Unterschriftsprozess.
  • Nach Erhalt einer PDF-Kopie des vollständig unterzeichneten MTA von TTO kann der/die DZNE-Wissenschaftler/in das Material an den/die empfangenden Wissenschaftler/in versenden.

MTAs für humanes Material und Daten

Als öffentliche Forschungseinrichtung ist das DZNE an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden, wonach genetische Daten als personenbezogene Daten einem besonderen Schutz unterliegen. Für weitere Informationen zum MTA-Prozess für humanes Material und Daten wenden Sie sich bitte an die TTO unter cda-mta(at)dzne.de oder besuchen Sie das Intranet. DZNE-Biomaterialien, die innerhalb der Klinischen Forschungsplattform generiert werden, können Sie hier anfragen klinische-studien(at)dzne.de.

MTAs für Addgene-Material

Addgene ist eine gemeinnützige Plasmid-Bank, in der Forschende einfach und schnell Plasmide erhalten oder hinterlegen können. Das DZNE hat einen Rahmenvertrag mit Addgene abgeschlossen, um den Prozess zur Beschaffung von Plasmiden so effizient wie möglich zu gestalten. Für mehr Informationen wenden Sie sich an TTO unter cda-mta(at)dzne.de oder besuchen Sie das Intranet.

Confidential Disclosure Agreement (CDA)

Was ist eine Geheimhaltungsvereinbarung und wofür brauche ich sie?

Eine Geheimhaltungsvereinbarung (GHV), auch CDA (confidential disclosure agreement) oder NDA (non disclosure agreement), ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Partnern. Diese wird immer dann benötigt, wenn unveröffentlichte, innovative Forschungsergebnisse oder spezielles Know-How mit Personen/Wissenschaftlern außerhalb des DZNE oder mit Firmen besprochen werden sollen. Es soll verhindern, dass vertraulichen Informationen in die Öffentlichkeit gelangen.

Die GHV enthält eine Kurzbeschreibung der vertraulichen Informationen sowie des Zwecks des geplanten Informationsaustauschs. Sie regelt u. a. die Nutzung vertraulicher Informationen, deren Vervielfältigung und Löschung sowie Haftungsfragen. Es wird zudem die Zeitspanne festgelegt für die die GHV gültig ist und für die Informationen geheimzuhalten sind.

Der Abschluss einer GHV ist besonders wichtig für Forschungsergebnisse die zum Patent angemeldet werden sollen, da der Austausch solcher Informationen mit Anderen, ohne vorherigem Abschluss einer GHV, einer Veröffentlichung gleichkommt. Einmal veröffentlichte Ergebnisse, können nicht mehr zum Patent angemeldet werden.

Wie kann ich eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließen?

Grundsätzlich gibt es zwei Typen von GHVs. Die einseitige oder unilaterale GHV wird immer dann abgeschlossen, wenn nur einer der Vertragspartner vertrauliche Informationen offenbaren möchte. Ansonsten wird eine beidseitige oder bilaterale GHV verwendet. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass man sich bevor weitere Schritte unternommen werden darüber klar wird und dies auch ggf. mit der Gegenseite bespricht, welcher Typ von GHV für den Austausch benötigt wird.

Ist klar, ob ein einseitiger oder beidseitiger Informationsaustausch stattfinden soll, muss folgendermaßen vorgegangen werden:

  • Vor dem geplanten Austausch das "CDA Track Sheet" vom Intranet herunterladen oder bei TTO anfordern.
  • Das Track Sheet vollständig ausfüllen und an cda-mta(at)dzne.de senden.
  • TTO erstellt die passende GHV und sendet den GHV-Entwurf an den/die Vertragspartner (Ansprechpartner für Vertragsfragen gemäß Track Sheet). Falls erforderlich, übernimmt TTO die Verhandlung von Änderungen, die von den Vertragspartnern gewünscht werden könnten.
  • Sobald die GHV finalisiert ist, koordiniert TTO den Unterschriftsprozess.
  • Nach Erhalt einer PDF-Kopie der vollständig unterzeichneten GHV kann der Informationsaustausch stattfinden.
  • Im Falle beidseitiger GHVs wird, falls weitere Personen Zugriff auf die vertraulichen Informationen erhalten sollen, von TTO eine Vertraulichkeitsverpflichtung (CO, Confidentiality Obligation) bereitgestellt. Diese muss von allen Personen, die Zugriff auf die vertraulichen Informationen haben, unterzeichnet werden.

Bitte beachten: GHVs müssen immer vom Vorstand oder einer bevollmächtigten Person aus dem TTO unterschrieben werden damit sie gültig sind.

Ich habe von einer externen Partei eine GHV erhalten – wie gehe ich damit um?

  • Bitte senden Sie die GHV zusammen mit einem vollständig ausgefüllten "CDA Track Sheet" (vom Intranet herunterzuladen oder bei TTO anzufordern) an cda-mta(at)dzne.de.
  • TTO wird gegebenenfalls notwendige Verhandlungen zur GHV übernehmen und den Abschluss koordinieren.
  • Nach Erhalt einer PDF-Kopie der vollständig unterzeichneten GHV kann der Informationsaustausch stattfinden.
  • Im Falle beidseitiger GHVs wird, falls weitere Personen Zugriff auf die vertraulichen Informationen erhalten sollen, von der TTO eine Vertraulichkeitsverpflichtung (CO, Confidentiality Obligation) bereitgestellt. Diese muss von allen Personen, die Zugriff auf die vertraulichen Informationen haben, unterzeichnet werden.

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